Neue Heizungsanlagen werden durch Zinsverbilligte Kredite für den Austausch
alter Heizungen gefördert. Auch in Kombination mit Solaranlagen. |
Fakten in Kürze
Das Maßnahmenpaket 5 des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms
fördert die Erneuerung von Heizungen:
- Austausch von Kohle-, Öl und
Gaseinzelöfen, Nachtspeicherheizungen sowie Kohlezentralheizungen
durch moderne Heizungen im Sinne der EnEV
- Austausch von Standardöl- und
Gaskesseln älter als Juni 1982, durch Öl- oder Gas-Brennwertkessel
in Kombination mit Solarkollektoranlagen.
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Solaranlagen werden mit 125,00 EUR pro angefangener
Kollektorfläche gefördert. Zwischen Röhren- und Flachkollektor
wird nicht unterschieden. |
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Laufzeiten und Zinssatz
Die Zinsvergünstigung für Anträge, die noch im Jahr 2003 gestellt
werden, gilt für vier Jahre; für Anträge ab 2004 gelten drei Jahre.
Die vergünstigten Kredite können eine Laufzeit bis 30 Jahre haben
und sind so berechnet, dass sich ein tilgungsfreier Anlaufzeitraum
von mindestens einem, maximal fünf Jahren ergibt. Die Zinsbindung
kann fünf oder 10 Jahre betragen. Für einen Kredit mit 30 Jahren
Laufzeit und fünf tilgungsfreien Jahren beträgt der aktuelle
Zinssatz z.B. 1,60 % p.a., deutlich niedriger als bankübliche Zinsen.
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