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Förderprogramme

 

 

 

 

 


Neue Heizungsanlagen werden durch Zinsverbilligte Kredite für den Austausch alter Heizungen gefördert. Auch in Kombination mit Solaranlagen.

Fakten in Kürze

Das Maßnahmenpaket 5 des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms fördert die Erneuerung von Heizungen:
  • Austausch von Kohle-, Öl und Gaseinzelöfen, Nachtspeicherheizungen sowie Kohlezentralheizungen durch moderne Heizungen im Sinne der EnEV
     
  • Austausch von Standardöl- und Gaskesseln älter als Juni 1982, durch Öl- oder Gas-Brennwertkessel in Kombination mit Solarkollektoranlagen.

 
 
Solaranlagen werden mit 125,00 EUR pro angefangener Kollektorfläche gefördert. Zwischen Röhren- und Flachkollektor wird nicht unterschieden.


Laufzeiten und Zinssatz

Die Zinsvergünstigung für Anträge, die noch im Jahr 2003 gestellt werden, gilt für vier Jahre; für Anträge ab 2004 gelten drei Jahre. Die vergünstigten Kredite können eine Laufzeit bis 30 Jahre haben und sind so berechnet, dass sich ein tilgungsfreier Anlaufzeitraum von mindestens einem, maximal fünf Jahren ergibt. Die Zinsbindung kann fünf oder 10 Jahre betragen. Für einen Kredit mit 30 Jahren Laufzeit und fünf tilgungsfreien Jahren beträgt der aktuelle Zinssatz z.B. 1,60 % p.a., deutlich niedriger als bankübliche Zinsen.


 

Gerne stellen wir für Sie die nötigen Anträge und übernehmen die gesamte Abwicklung!